PATENTERTEILUNG IM MÄRZ 2020

Wie aus einer Idee ein Patent wird

Ich habe es! Tatsächlich!

Ich meine nicht „heure­ka“ bzw. „Ευρηκα“, ich habe zwar eine Lösung gefun­den, aber das bere­its vor eini­gen Jahren. Jet­zt, im März 2020 endlich, habe ich mein Patent im Bere­ich Fahrzeugtech­nik vom Deutschen Patent- und Marke­namt erteilt bekom­men, amtlich sozusagen. Nachzule­sen in der
Reg­is­ter­auskun­ft des DPMA.

Ein Patent für einen neuar­ti­gen Endantrieb, kom­biniert mit der Radaufhän­gung und dem Antrieb­srad selb­st. Dem landläu­fi­gen Glauben, dass im Bere­ich des Maschi­nen­baus Anfang des 21. Jahrhun­derts bere­its alles erfun­den wor­den sei, wird mit Traction‑X wider­sprochen. Traction‑X ist Mechanik, die begeis­tern kann, beste­hend aus geschlif­f­e­nen Wellen für ein­satzge­härtete Lauf­flächen, polierten Wälzkör­pern, präzisen Pas­sun­gen und genauen Gussteilen. Auch hier hat die Dig­i­tal­isierung längst Einzug gehal­ten, denn jedes Rad eines mod­er­nen Fahrzeugs ist mit ein­er elek­tro­n­isch geregel­ten Brem­san­lage aus­gerüstet wird, die während der Verzögerung eine Block­ierung des Rades verhindert.

Hier würde der Platz kaum für eine voll­ständi­ge Beschrei­bung der wech­selvollen Saga aus­re­ichen, welche mit dieser Erfind­ung im Bere­ich Antrieb­stech­nik in Zusam­men­hang ste­ht. Das aus­lösende Moment der tech­nis­chen Idee war eine Urlaub­sreise, in der ich im direk­ten Ver­gle­ich die Fahreigen­schaften eines Enduro-Motor­rades mit den­jeni­gen eines Motor­rollers ver­gle­ichen konnte.

Da waren ein­er­seits große Räder mit gutem Abrol­lkom­fort, her­vor­ra­gen­dem Federungskom­fort und eine sta­bile Straßen­lage in Kom­bi­na­tion mit einem müh­sam zu bedi­enen­den Sechs­ganggetriebe und ein­er schmalen Sitzbank. Das war das Motorrad.

Ander­er­seits waren da eine äußerst bequeme Sitz­po­si­tion mit dem Kom­fort von Fliehkraftkup­plung und Automatikgetriebe in Verbindung mit bein­har­ter Federung auf kleinen Rädern, die in jedes Schla­gloch buch­stäblich ein­taucht­en, außer­dem kip­peliges Fahrver­hal­ten, das per­ma­nente Kor­rek­turen erforderte. Das war der Motorroller.

Wie, so fragte ich mich sofort nach­dem ich das let­ztere der bei­den Fahrzeuge dem Zweirad­ver­leih zurück­gegeben hat­te, kön­nte man die pos­i­tiv­en Eigen­schaften des einen Zweirades mit den guten Eigen­schaften des zweit­en Zweirades kom­binieren? „Das Beste aus zwei Wel­ten“ zu nehmen und etwas Neues zu schaf­fen, das ist die Her­aus­forderung, so kön­nte man sagen, auch weil die Com­mu­ni­ty der Motor­rad­fahrer sich deut­lich von der Gemein­schaft der Fre­unde von Motor­rollern unter­schei­det. Motor­rad und Motor­roller sind zwei ver­schiedene Inter­pre­ta­tio­nen eines Themas.

Diese tech­nis­chen Über­legun­gen, die mir als Inge­nieur tat­säch­lich eine zeit­lang keine Ruhe ließen, resul­tierten als­bald in eini­gen Bleis­tift­skizzen, woraus mit 2D-CAD qual­i­ta­tive tech­nis­che Kon­struk­tio­nen wur­den. Es fol­gte eine Recherche des Standes der Tech­nik und eine Suche nach bere­its vorhan­den ähn­lichen Paten­tan­mel­dun­gen bzw. Paten­ten. Als ich tat­säch­lich nicht fündig wurde, meldete ich die Erfind­ung beim Deutschen Patent- und Marke­namt an.

Die Erfahrun­gen mit ein­er vor­ange­gan­genen Anmel­dung, die ich mit Hil­fe eine Paten­tan­walts ver­fasst hat­te, halfen mir dabei sehr. Dies­mal war ich alleiniger Autor der Patent-Anmelde­schrift und, da ich for­mal alle Anforderun­gen erfüllte, wurde die Anmelde­schrift veröf­fentlicht. Es fol­gte zunächst ein Rechercheantrag, um vor­ab das unverbindliche Ergeb­nis ein­er Prü­fung attestiert zu bekom­men. Nach Beratung durch eine Anwaltssozi­etät für Paten­trecht kon­nte ich die vom Paten­tamt ent­ge­gen gehal­te­nen, ähn­lichen Anmel­dun­gen, tech­nisch richtig einord­nen, d.h. die wesentliche erfind­erische Tätigkeit mein­er Anmel­dung her­ausstellen. Ich hielt meinen Anspruch aufrecht und stellte einen Prü­fungsantrag. Nach ein­er for­malen Nachbesserung, ins­beson­dere ein­er Erweiterung des Standes der Tech­nik, wurde das Patent schließlich erteilt, etwa drei Jahre nach­dem die Prü­fung ini­ti­iert wurde.

Das war im let­zten Monat.

Patenturkunde AZ 10 2011 117 388

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